Zertifizierter DSGVO-Beauftragter

MKP Marketing- & Web-Betreuung hat das Portfolio erweitert. Ab sofort können wir Sie auch als Zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstützen!!!

Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht darin, sicherzustellen, dass seine Organisation die personenbezogenen Daten verarbeitet. Diese Daten stammen von seinen Mitarbeitern, Kunden, Anbietern oder anderen Personen, auch als betroffene Personen bezeichnet. Er muss dies in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften tun.

Datenschutzbeauftragte (DSB) unterstützen Sie bei der Überwachung der internen Compliance. Informieren und beraten Sie über Ihre Datenschutzverpflichtungen. Geben Ratschläge zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und fungieren als Kontaktstelle für betroffene Personen und der Datenschutzbehörde.

MKP Marketing & Web-Betreuung | zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Welche Rolle spielt ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, die Mitarbeiter eines Unternehmens über die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen aufzuklären. Die Mitarbeiter zu schulen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Sie fungieren zudem als zentrale Anlaufstelle zwischen dem Unternehmen und den zuständigen Behörden.

Über welche Fähigkeiten verfügen Schutzbeauftragte?

Die Fähigkeiten von Schutz- und Sicherheitsbeauftragten sind die Eigenschaften, mit denen zertifizierte Datenschutzbeauftragte für die Sicherheit von Menschen und Orten sorgen. Dazu gehören Soft Skills wie Kommunikation und Problemlösung. Unter anderem auch branchenrelevante Kompetenzen wie Strafverfolgung und Sicherheitsverfahren.

Wer ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu haben?

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen in folgenden Fällen vorgesehen: 

  • Die Kerntätigkeit besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen. Aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke machen sie eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich.
  • die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten.

Zur Auslegung der Bestimmungen zum Datenschutz­beauftragten in der DSGVO sowie zu dessen Aufgaben können die Guidelines der ehemaligen Art 29-Gruppe (heure „Europäischer Datenschutzausschuss“) zum Datenschutzbeauftragten herangezogen werden. Diese Guidelines sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar.

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