MKP Marketing & Web-Betreuung
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Offenlegungspflicht

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Die Offenlegungsplicht (Impressumspflicht)

Die MedieninhaberIN jedes Medienwerkes muss auf bzw. in ihrem/seinem Medienwerk bestimmte Angaben veröffentlichen.

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. Da so ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird immer vom „Impressum“ gesprochen.

Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.

Wer/Was unterliegt der Impressumspflicht

  • Medienwerke generell
  • periodische Medienwerke
  • wiederkehrende elektronische Medien
  • Kontaktinformationen

Gesetzlich vorgeschriebene Angaben

  • Name oder Firma
  • Verlags- und Herstellungsort
  • Anschrift
  • Herausgeber