Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten – Risiken, Folgen und Prävention

In der digitalen Welt sind Inhalte nur wenige Klicks entfernt. Bilder, Texte, Musik und Videos lassen sich mit Leichtigkeit herunterladen. Sie können auch geteilt oder in eigene Projekte eingebunden werden.

Was viele dabei übersehen oder unterschätzen: Die meisten dieser Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.

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Die unrechtmäßige Verwendung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist eine Urheberrechtsverletzung auf Webseiten?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt wird. Es wird als Verstoß betrachtet, wenn es vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird. Typische Beispiele sind:

  • Die Verwendung von Bildern ohne Lizenz oder Quellenangabe
  • Das Kopieren von Texten oder Artikeln anderer Webseiten
  • Das Einbinden von Musik oder Videos ohne Genehmigung
  • Das Hochladen fremder Inhalte auf Plattformen oder Social Media

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Dazu zählen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es gilt unabhängig von ihrer Veröffentlichung online oder offline.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Webseitenbetreiber, ob privat oder gewerblich. Auch kleine Blogs, Vereinsseiten oder Schulprojekte können betroffen sein. Der rechtliche Schutz besteht unabhängig davon, ob ein Werk kommerziell genutzt wird oder nicht. Das bedeutet: Auch wer ein Bild „nur für den privaten Blog“ verwendet, kann abgemahnt werden.

Besonders gefährdet sind:

  • Blogger und Influencer, die Inhalte schnell und ohne rechtliche Prüfung posten
  • Online-Shops, die Produktbilder von Herstellern oder Wettbewerbern übernehmen
  • Start-ups, die Websites mit Vorlagen und fremdem Content „schnell online“ bringen
  • Agenturen und Freelancer, die im Kundenauftrag Inhalte erstellen oder Seiten pflegen

Häufige Formen der Urheberrechtsverletzung

1. Verwendung von Bildern ohne Lizenz

Die wohl häufigste Form der Urheberrechtsverletzung im Web betrifft die Verwendung von Bildern ohne gültige Lizenz. Viele greifen auf Bilder aus der Google-Bildersuche zurück, ohne zu wissen, dass diese in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Auch sogenannte „lizenzfreie Bilder“ (z. B. von Pixabay, Unsplash, Pexels) haben oft Nutzungsbedingungen, die beachtet werden müssen – etwa hinsichtlich der Namensnennung des Urhebers.

2. Kopieren von Texten

Texte aus Wikipedia, Zeitungsartikeln oder anderen Webseiten zu übernehmen, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – z. B. bei Zitaten, die korrekt gekennzeichnet und begründet sind. Das komplette Kopieren von Textpassagen ohne Genehmigung ist urheberrechtswidrig, auch wenn die Quelle angegeben wird.

3. Einbindung von Musik und Videos

Das Hochladen oder Einbinden von fremder Musik (z. B. in YouTube-Videos, Podcasts oder auf der eigenen Website) erfordert Lizenzen, etwa von der GEMA. Auch das Verlinken oder Einbetten von Videos (z. B. aus YouTube) kann problematisch sein, wenn die Originalquelle selbst illegal war.

4. Nutzung von Schriftarten und Designs

Auch Schriftarten, Logos, Designs und Website-Templates können urheberrechtlich geschützt sein. Wer beispielsweise ein WordPress-Theme verwendet und darin geschützte Grafiken oder Fonts einbindet, ohne die Lizenzbedingungen zu prüfen, macht sich u. U. haftbar.

Rechtliche Konsequenzen

Urheberrechtsverstöße können gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben. In Österreich ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Die Rechteinhaber können bei Verstößen:

  • Abmahnungen verschicken (oft mit hohen Anwaltskosten)
  • Unterlassungserklärungen fordern
  • Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Strafanzeige stellen (in besonders schweren Fällen)

Beispiel: Abmahnung wegen eines Bildes

Ein Webseitenbetreiber nutzt ein Bild ohne Lizenz. Der Fotograf oder eine darauf spezialisierte Agentur entdeckt den Verstoß. Der Betreiber erhält eine Abmahnung. Er wird aufgefordert, das Bild zu entfernen. Zusätzlich soll er eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Zudem ist eine Summe von mehreren hundert Euro als Schadensersatz zu zahlen.

Wie erkennt man geschützte Inhalte?

Grundsätzlich gilt: Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, sie sind explizit gemeinfrei (z. B. Werke, bei denen der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist) oder unter einer freien Lizenz veröffentlicht (z. B. Creative Commons).

Checkliste

  • Ist der Urheber oder die Quelle angegeben?
  • Gibt es Lizenzbedingungen?
  • Liegt eine ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung vor?
  • Ist das Werk gemeinfrei oder unter einer offenen Lizenz?

Vorsicht bei Inhalten von Social Media – auch dort gelten Urheberrechte!

Schutz durch Lizenzen und legale Quellen

Wer rechtlich sicher agieren will, sollte auf lizenzierte Inhalte zurückgreifen. Für Bilder, Musik, Videos und andere Medien gibt es zahlreiche Plattformen, die legale Inhalte zur Verfügung stellen:

  • Bilder: Adobe Stock, Shutterstock, Pixabay, Unsplash
  • Musik: Epidemic Sound, Artlist, Free Music Archive
  • Videos: Pexels Video, Videezy, Videvo
  • Schriften: Google Fonts (mit lokalem Hosting), Adobe Fonts

Wichtig: Auch bei kostenlosen Plattformen müssen die Nutzungsbedingungen beachtet werden!

Was tun bei einer Abmahnung?

Wenn eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung eingeht, ist das kein Grund zur Panik – aber schnelles und richtiges Handeln ist entscheidend:

  1. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne sie juristisch prüfen zu lassen.
  2. Keine Zahlung leisten, ohne die Forderung zu prüfen.
  3. Abmahnung dokumentieren (E-Mail, Post, Screenshots etc.).
  4. Fachanwalt für Urheberrecht konsultieren.

In vielen Fällen lassen sich überhöhte Forderungen abwehren oder zumindest reduzieren.

Prävention – so schützen sie sich vor Verstößen

Wer eine Webseite betreibt, sollte folgende Maßnahmen zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen treffen:

  • Eigene Inhalte erstellen (Texte, Bilder, Grafiken etc.)
  • Rechtssichere Quellen verwenden
  • Lizenzen dokumentieren (z. B. Screenshots, Kaufbelege, Lizenzverträge)
  • Mitarbeiter oder Freelancer schulen, die Inhalte erstellen
  • Regelmäßige Überprüfung der eigenen Inhalte und verwendeten Medien

Für Unternehmen empfiehlt sich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung, die auch Medienrechtsfragen abdeckt.

Wer unsicher ist, ob ein bestimmter Inhalt verwendet werden darf, sollte lieber vorher rechtlichen Rat einholen. So kann man relativ einfach eine Abmahnung vermeiden.