Kennzeichnungspflicht für KI Inhalte
Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Regel. Künstliche Intelligenz muss gekennzeichnet werden. Das betrifft alle Unternehmen. Egal ob Einzelunternehmen oder Konzern.
Grund ist Artikel 50 des EU AI Act. Er regelt Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Ziel ist Klarheit für Nutzer:innen. Sie sollen erkennen, wann sie mit KI zu tun haben.

Für Ihre Website ist das jetzt wichtig. Wer hier unsicher ist, sollte handeln. Eine gute Web-Betreuung hilft dabei, alle Vorgaben sauber umzusetzen.
Was steckt hinter dem EU AI Act?
Der EU AI Act ist eine Verordnung. Sie regelt den Einsatz von KI in der EU. Manche Teile betreffen nur Hochrisiko-Systeme. Diese wurden im Rahmen des „Digital Omnibus“ zeitlich verschoben.
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben davon unberührt. Sie gelten ab dem festgelegten Stichtag. Unabhängig von der Verschiebung anderer Regelungen.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer ist betroffen?
Die Antwort ist einfach: fast jeder. Wer generative KI im Unternehmen nutzt, muss sich damit befassen. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Rollen:
- Anbieter:innen entwickeln KI-Systeme oder bringen sie in Verkehr.
- Betreiber:innen nutzen bestehende KI-Tools im Alltag.
Für die meisten Betriebe ist die zweite Rolle relevant. Wer ChatGPT, Midjourney oder ähnliche Tools verwendet, ist Betreiber:in.
Was genau muss gekennzeichnet werden?
Nicht jeder KI-Einsatz löst eine Pflicht aus. Entscheidend ist die Außenwirkung. Rein interne Nutzung fällt meist nicht darunter. Etwa Recherche oder interne Textentwürfe.
Kennzeichnungspflichtig sind vor allem:
- Täuschend echte Bilder, Videos oder Audios (sogenannte Deepfakes)
- Synthetische Stimmen oder Musik
- Chatbots und KI-Assistenten im Kundenkontakt
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, ohne redaktionelle Prüfung
Bei Chatbots reicht ein einfacher Hinweis. Zum Beispiel: „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten.“ Dieser muss vor dem ersten Nachrichtenaustausch sichtbar sein.
Was ist ausgenommen?
Nicht alles muss markiert werden. Eine wichtige Ausnahme betrifft geprüfte Inhalte. Werden KI-Texte oder Bilder von einem Menschen redaktionell kontrolliert, entfällt oft die Pflicht.
Auch reine Werkzeugnutzung ist meist unproblematisch. Wer KI nur zur Recherche oder als Hilfsmittel einsetzt, ohne die Ergebnisse unverändert zu veröffentlichen, muss in der Regel nicht kennzeichnen.
Eine rückwirkende Pflicht für alte Inhalte gibt es nicht. Wer aber ältere KI-Inhalte nach dem Stichtag erneut veröffentlicht oder verändert, löst die Pflicht neu aus.
Welche Strafen drohen?
Verstöße können teuer werden. Bei Verletzung der Kennzeichnungspflichten drohen Bußgelder. Die Höhe orientiert sich an Umsatz und Schwere des Verstoßes.
Noch teurer als ein Bußgeld kann der Vertrauensverlust sein. Kund:innen reagieren sensibel auf mangelnde Transparenz. Eine klare Kennzeichnung schafft dagegen Vertrauen.
So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor
Der Stichtag rückt näher. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Diese Schritte helfen dabei:
- Alle Einsatzbereiche von KI sammeln: Website, Social Media, Newsletter, Chatbot.
- Prüfen, wo Inhalte wie echte Fotos, Stimmen oder Situationen wirken.
- Für diese Inhalte klare Labels festlegen, etwa „Bild: KI-generiert“.
- Bei Chatbots einen deutlichen KI-Hinweis einbauen.
- Verantwortlichkeiten für Prüfung und Freigabe klären.
- Mitarbeitende kurz informieren und schulen.
Diese Maßnahmen lassen sich gut in bestehende Abläufe integrieren. Wer seine Website professionell betreuen lässt, kann diese Anpassungen effizient umsetzen.
Warum jetzt professionelle Web-Betreuung sinnvoll ist
Viele Unternehmen setzen KI längst ein. Auf der Website, im Newsletter, im Kundenchat. Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft also genau diese Bereiche.
Genau hier setzt gute Web-Betreuung an. Sie sorgt dafür, dass Chatbots korrekt gekennzeichnet sind. Sie prüft, welche Inhalte als KI-generiert markiert werden müssen. Und sie hält Ihre Website rechtlich auf dem aktuellen Stand.
MKP Marketing und Web-Betreuung unterstützt Sie dabei. Von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung. So bleibt Ihre Website compliant. Und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026 ist keine Bürokratie-Hürde. Sie ist überschaubar, wenn man sie kennt. Wichtig ist: rechtzeitig handeln, Prozesse klären, Verantwortlichkeiten festlegen.
Wer jetzt aktiv wird, vermeidet Strafen. Und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der eigenen Kund:innen. Eine erfahrene Web-Betreuung macht die Umsetzung einfach.




